Birgin Bau GmbH
Amtsgericht Braunschweig HRB 210903
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Birgin Bau GmbH, im Folgenden „Auftragnehmer“genannt, und ihren Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“genannt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich anerkennt.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Ausführung der Arbeiten zustande.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen, die vom Auftraggeber gewünscht werden, werden gesondert berechnet.
Kleinere Abweichungen oder technische Änderungen, die den Gesamtcharakter der Leistung nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzugfällig.
Bei größeren Aufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungenentsprechend dem Baufortschritt verlangen.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
5. Ausführungsfristen
Angegebene Ausführungsfristen oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder vom Auftraggeber verursachter Umstände verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den ungehinderten Zugang zur Baustelle zu ermöglichen, erforderliche Vorleistungen rechtzeitig zu erbringen und notwendige Informationen zur Verfügung zu stellen.
Etwaige Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch mangelnde Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistung hat der Auftraggeber diese innerhalb von 7 Tagenabzunehmen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Geringfügige, den Gebrauch nicht beeinträchtigende Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß BGB §§ 633 ff.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzleistung.
Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderungoder Rücktrittverlangen.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)verletzt wurde.
Die Haftung ist in jedem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadenbegrenzt.
Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle, ist ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag bleibt die erbrachte Leistung bzw. gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.
11. Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG).
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers in Salzgitter.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.